Zulassungsverfahren

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) regelt die Verwendung des Produktes. Sie stellt Anforderungen an die Ausgangsmaterialien und  deren Verarbeitung sowie an die im Rahmen der Herstellung durchzuführenden Prüfungen und Kontrollen. Als weiteren wichtigen Punkt enthält sie Bestimmungen zur Bemessung.

Die abZ wird auf Antrag vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt. Grundlage für die Erteilung sind, neben dem Antrag, die für das Produkt geltenden Zulassungsgrundsätze.

Die Zulassungsgrundsätze dienen der Vereinheitlichung des Verfahrens (Gleichbehandlungsgrundsatz). In ihnen sind im wesentlichen der Umfang der Erstprüfung und die Bestimmungen zur werkseigenen Produktionskontrolle festgelegt.

Der Antragsteller benennt den Zulassungsgegenstand, also die verwendeten Zwischenlagen und Glasaufbauten, für die er die Zulassung benötigt. Wichtig ist hier auch die Angabe einer Produktbezeichnung. Das DIBt teilt anhand der Antragsunterlagen den Umfang der Erstprüfung mit. Hiermit wendet sich der Antragsteller an eine bauaufsichtlich für den Produktbereich anerkannte Prüfstelle, welche die Erstprüfung für ihn durchführt. Über die durchgeführten Untersuchungsergebnisse erstellt die Prüfstelle einen Erstprüfbericht. Dieser ist wiederum dem DIBt vorzulegen, welches bei ausreichenden Prüfergebnissen die abZ erteilt.

 

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